|
|
||||||||||||||||||||||
|
letzte Änderung: |
Und nun noch ein Wort zu den Therapie-Kosten...Wie überall im Leben spielt die Kostenfrage auch im Gesundheitswesen eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Im Bereich der Osteopraktik sind die festgesetzten Honorare insofern recht unterschiedlich, als deren Höhe in den einzelnen Ländern von den Dachverbänden festgesetzt wird. Diese Tarife sind in der Regel von den Osteopraktikern strikt einzuhalten, wodurch den Patienten mitunter der Therapie-Zugang erschwert wird, weil sie deren finanzielle Möglichkeiten überschreiten. Dem versuche ich in meiner Praxis so gut ich kann entgegenzuwirken, doch sind mir dabei zwangsläufig Grenzen gesetzt. Die Tatsache, daß die Pflicht-Krankenkassen beispielsweise die Kosten für eine Triggerpunkt-Behandlung überhaupt nicht und die Privat-Krankenkassen nur in bestimmten Fällen (mit speziellem Abschluß) übernehmen, bildet für die Patienten das größte Problem. Denn in vielen, oft ausweglos scheinenden Fällen, könnte den Betroffenen geholfen werden, wie die hohen Erfolgsquoten eindrucksvoll dokumentieren. In meiner Praxis setzt sich die Therapie-Einheit aus mehreren Modulen zusammen, das heißt, daß für jeden Patienten und jede Patientin nach eingehender Diagnostik die Behandlungsform gewählt wird, die dem Beschwerdebild entspricht. Dazu stehen neben hochsensiblen Geräten auch eine Reihe anderer Möglichkeiten, wie Biomineralienwärmestimulation und/oder manuelle Unterstützung zur Verfügung. Die Honorare für diese, im Bedarfsfall äußerst intensiven Behandlungsmethoden wurden unter Mitwirkung eines Experten und Berücksichtigung österreichischer Standards festgesetzt und von diesem als äußerst moderat bezeichnet. Die Kosten-Vorgaben deutscher Dachverbände wurden bewußt außer acht gelassen. |
|||||||||||||||||||||
| «zurück zum Trigger | ||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||
| |